01.04.2026: Rat für Informationsinfrastrukturen gibt Empfehlungen zum Digital Omnibus-Vorhaben der EU-Kommission
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- Erstellungsdatum 1. April 2026
- Zuletzt aktualisiert 1. April 2026
01.04.2026: Rat für Informationsinfrastrukturen gibt Empfehlungen zum Digital Omnibus-Vorhaben der EU-Kommission
Pressemitteilung
01.04.2026
Rat für Informationsinfrastrukturen gibt Empfehlungen zum Digital Omnibus-Vorhaben der EU-Kommission
Der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) begrüßt im Grundsatz das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung (auch bezeichnet als Digital Omnibus) und den darin vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Data Act (DA), zum Data Governance Act (DGA) sowie zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Aus Sicht des RfII zeichnet sich durch den Digital Omnibus ein sinnvoller Strategiewechsel der EU-Kommission ab. Der Ansatz, bisherige kleinteilige Rechtsakte in zwei große Digitalpakete zu überführen, kann die Rechtsauslegung und Rechtsanwendung erleichtern. „Mit Blick auf das weitere Rechtsetzungsverfahren ist aber dafür Sorge zu tragen, dass Belange der Wissenschaft und Forschung in der Überarbeitung und Zusammenführung der Regelungen besondere Berücksichtigung finden“, erklärt dazu Barbara Helwing, Vorsitzende des RfII.
Hinsichtlich des Zugangs zu privatwirtschaftlichen Daten für die Forschung plädiert der RfII im nachgelagerten Prozess des Omnibus-Verfahrens dafür, die Einführung einer Forschungsklausel in Erwägung zu ziehen. In früheren Stellungnahmen hat der Rat nachdrücklich auf die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale verwiesen, die damit verbunden wären.
Ein rechtlicher Impuls zur Schaffung neuartiger Intermediäre als ein Spezifikum europäischer Datenmärkte ist aus Perspektive des RfII weiterhin zukunftsweisend und innovativ. Allerdings fehlen weiterhin Anreize, die entsprechende unternehmerische Handlungsspielräume eröffnen. Absenkungen bürokratischer Anforderungen sieht der RfII hier als ersten Schritt in diese Richtung.
Hinsichtlich der Legaldefinition wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der Neubestimmungen zum Datenschutz im Omnibus-Paket empfiehlt der RfII, Ergänzungen vorzunehmen, die bereits kodifizierte Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis reflektieren, die aus der Wissenschaft selbst heraus entstanden sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gerne der Stellungnahme unter: https://rfii.de/?p=12828
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Kontakt
Rat für Informationsinfrastrukturen – Geschäftsstelle
Dr. Stefan Lange, Tel. 0551-39-26073
E-Mail: stefan.lange@rfii.de

